am 25. September 2020 in News

GUTGLÄUBIGER ERWERB EINES AUTOS

Kuriose Entscheidung des BGH vom 18.09.2020: In dem Fall hatte ein Käufer ein bei einem Autohaus abhanden gekommenes Fahrzeug zum Preis von 46.500 Euro gekauft. Dem Autohaus war das Fahrzeug abhanden gekommen, als es ein potentieller Käufer nach einer Probefahrt nicht wieder zurückbrachte.

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