am 12. Februar 2020 in News

Annehmen oder ausschlagen? Für potenzielle Erben tickt die Uhr. Nur sechs Wochen haben sie ab der Kenntnis vom Todesfall Zeit, um die Frage für sich zu klären. Hat der Verstorbene seine Erben in einem Testament bestimmt, gibt es noch etwas Zeitaufschub. In diesem Fall beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht.

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